Detailergebnis zu DOK-Nr. 77298
Lof-Fahrzeuge: Klare Tatbestände zur Absicherung nötig
Autoren |
F. Korte |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Verkehrsdienst 66 (2021) Nr. 5, S. 121-131, 7 B, 14 Q
Der Beitrag behandelt die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Kenntlichmachung und die Absicherung gefährlicher Teile und bei der Überschreitung des sogenannten Vorbaumaßes. Ergänzend zu den grundlegenden Verkehrsvorschriften des StVG sowie der StVO und StVZO hat der Gesetzgeber den Bußgeldkatalog (BKat) geschaffen; er liegt als Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) seit November 2001 bundeseinheitlich vor und hat damit die vorher geltenden Regelungen der Bundesländer ersetzt. Ergänzend wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (TBKat) herausgegeben, der weitaus detaillierter bestimmte Tatbestände aufführt. Die einzelnen Tatbestände sind dabei mit einer sechsstelligen Nummer (TBNr.) versehen, um die Bearbeitung für Verfolgungs- und Bußgeldbehörden zu vereinfachen.