Detailergebnis zu DOK-Nr. 76962
Bahnlärm-Gutachter: endlich unfehlbar! Anmerkungen zum Urteil des BVerwG vom 15.10.2020 - AZ 7 A 9.19
Autoren |
A. Frühauf C. Nocke |
---|---|
Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Lärmbekämpfung 16 (2021) Nr. 3, S. 69-73, 1 B, 7 Q
Mit dem Beitrag wird ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.10.2020 aus juristischer und schalltechnischer Sicht kommentiert und kritisiert. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den Schallgutachter, der die Aufgabe hat, ein im Auftrag der DB Netz AG erstelltes Parteigutachten auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen; kommt er zu einem anderen Ergebnis, so ist es (nahezu) unmöglich, das Gericht zu bewegen, durch ein von ihm in Auftrag gegebenes Gerichtsgutachten die erforderliche Klärung herbeizuführen. Auch sorgfältig vorbereitete Beweisanträge, die an offensichtliche Ungereimtheiten des angefochtenen Gutachtens anknüpfen, bleiben ohne jede Resonanz. Darauf muss sich der kritisierende Gutachter einstellen. Das kritisierte Gutachten begründet den Verdacht, dass die von den Prozessparteien vorgelegten Gutachten vom Bundesverwaltungsgericht unterschiedlich (ungleich) behandelt werden, je nachdem ob das Gutachten von der Antragstellerin eines Planfeststellungsverfahren (hier der DB Netz AG) oder von den von den Folgen des Antrags betroffenen Bürgern vorgelegt werden. Das "DB-Gutachten" trägt die unerschütterliche Vermutung der Richtigkeit.