Detailergebnis zu DOK-Nr. 76993
Messen die in der Fahreignungsdiagnostik genutzten Testverfahren die in der Fahrerlaubnis-Verordnung genannten Anforderungsbereiche?
Autoren |
A. Ruckriegel W. Schubert R. Banse |
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Sachgebiete |
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 67 (2021) Nr. 2, S. 75-81, 3 B, 2 T, zahlr. Q
In Deutschland legt das Straßenverkehrsgesetz fest, dass Kraftfahrer die körperlichen und geistigen Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen erfüllen müssen. Zur Erfassung der geistigen beziehungsweise psychophysischen Leistungsfähigkeit werden in der Praxis verschiedene psychometrische Testverfahren herangezogen, die fünf in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgeschriebenen Anforderungsbereiche messen sollen, wobei diese Anforderungsbereiche jedoch nicht auf einer empirischen Grundlage basieren. Für die Studie absolvierten N = 300 Kraftfahrer eine Testbatterie, die sich aus mehreren Tests aus drei in der Praxis gängigen Testsystemen zusammensetzte. Erwartet wurde, dass Tests, die die gleichen Anforderungsbereiche erfassen sollen, hoch miteinander korrelieren. Es zeigte sich jedoch, dass zwischen allen Tests hohe Interkorrelationen auftraten und zudem alle eingesetzten Tests entweder auf einem Faktor Bearbeitungszeit oder einem Faktor Fehler luden. Somit bildeten die Tests nicht die fünf Anforderungsbereiche, sondern eine Zwei-Faktoren-Struktur aus Sorgfalt und Schnelligkeit ab. Die sich daraus ergebenden, potenziell weitreichende Implikationen für die Fahreignungsdiagnostik und insbesondere für die fünf Anforderungsbereiche werden diskutiert.