Detailergebnis zu DOK-Nr. 76936
Der Bundesverkehrswegeplan: Status quo, Reformbedarf und Änderungsmöglichkeiten - Gutachten im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität und der Agora Verkehrswende
Autoren |
C. Held R. Ringwald J. Roller |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 2.5 Programme 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Berlin: Becker Büttner Held (BBH) / Agora Verkehrswende, 2021, 31 S., 1 B, zahlr. Q. - Online-Ressource verfügbar unter: https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen
Aktuell besteht die Verkehrsinfrastrukturplanung in Deutschland aus drei Stufen: Der Erstellung eines Bundesverkehrswegeplans (BVWP) (1. Stufe) folgt die konkretisierende Bedarfsfeststellung in Form von Ausbaugesetzen (2. Stufe) und diese mündet projektspezifisch in ein verbindliches Planfeststellungsverfahren (3. Stufe). Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) stellt das wichtigste Planungsinstrument für die deutsche Infrastruktur im Bereich der Straße, Schiene und Wasser dar.
Ursprünglich sollte Deutschland bis zum Jahr 2030 gemäß dem Klimaschutzprogramm beziehungsweise dem Bundesklimaschutzgesetz seine Treibhausgasemissionen um 55 % im Vergleich zu 1990 senken und den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 % erhöhen. Nach einer Studie aus dem Jahr 2020 würden allerdings mit den bisher vorliegenden Maßnahmen des Klimaschutzprogramms die Reduktionsziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes in allen Sektoren, außer der Abfallwirtschaft, verfehlt werden. Es ist mit einer zeitnahen und konkreten Nachschärfung der Treibhausgas-Ziele zu rechnen. Nach aktuellen Plänen soll Deutschland die Treibhausgasemissionen bis 2030 um nunmehr 65 % gegenüber 1990 senken und bereits im Jahr 2045 - statt wie bislang erst im Jahr 2050 - weitestgehend klimaneutral werden. Bislang handelt es sich bei dem Bundesverkehrswegeplan um ein rechtlich unverbindliches Instrument. Gleichwohl hat er faktische Wirkung und stellt die Weichen für die mittel- und langfristige Infrastrukturentwicklung, sodass angesichts seiner Ausrichtung an einem prognostizierten Verkehrsbedarf, nicht aber am Klimaschutz, ein hoher Reformbedarf besteht.