Detailergebnis zu DOK-Nr. 77085
Radschnellverbindungen in Hessen - ein Zwischenbericht
Autoren |
K. Dapp |
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Sachgebiete |
5.5 Radverkehr, Radwege 0.4 Tätigkeitsberichte |
VSVI Journal: Zeitschrift der Vereinigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure NRW (2021), S. 6-13, 8 B, 1 T
Radschnell- und Raddirektverbindungen (RSV) sind ein neuer Ausbaustandard für den Radverkehr, der mit dazu beitragen soll, den Umstieg auf das Rad als Alltagsverkehrsmittel attraktiver zu machen. In Hessen werden Radschnellverbindungen als Ausbaustandard für Radverbindungen mit einem prognostizierten Aufkommen von mehr als 2 000 Fahrten am Tag und Raddirektverbindungen bei einem Radverkehrsaufkommen von 1 500 bis 2 000 Fahrten pro Tag angestrebt. Die Umsetzung soll dabei so umwelt- und naturverträglich wie möglich erfolgen und gleichzeitig eine Reisegeschwindigkeit von 20 km/h gewährleisten. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass sich diese hohen Erwartungen erfüllen lassen. Im Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind seit 2017 Radschnellwege insofern verankert, dass dem Bund die Möglichkeit eingeräumt wird, den Ländern Finanzhilfen für den Bau von Radschnellwegen zu gewähren. In der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung werden technische Standards definiert, die Voraussetzung für die Finanzhilfen sind. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Radschnellwege über das Zeichen 350 seit 2020 erwähnt. Das Zeichen dient der Unterrichtung über den Beginn und das Ende eines Radschnellwegs und hat keinen weiteren Regelungsinhalt.