Detailergebnis zu DOK-Nr. 77133
Wiederverwendung von Ausbauasphalt - aus der Sicht eines Asphaltherstellers
Autoren |
A. Bartholomäus F. Stephan |
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Sachgebiete |
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe 4.1 Organisation (Struktur, Qualitätssicherung) |
Straße und Autobahn 72 (2021) Nr. 8, S. 632-640, 7 B, zahlr. Q
Die Wiederverwendung von Ausbauasphalt gehört für den Asphalthersteller zum Tagesgeschäft. Sie wird in Deutschland seit über 40 Jahren betrieben. Mittlerweile sind durchschnittliche Zugabemengen von bis zu 30 % – über die gesamte Produktionspalette gesehen – keine Seltenheit mehr, sodass alle in diesem Zusammenhang dargestellten Betrachtungen einen erheblichen Anteil der Zuschlagstoffe des Asphaltmischguts betreffen. Der sachgerechte Einsatz des Ausbauasphalts bei uneingeschränkter Qualität des herzustellenden Endprodukts bringt daher eine Fülle von Aufgaben mit sich. Dabei müssen die Technischen Regelwerke und die technischen Voraussetzungen am jeweiligen Asphaltmischwerk berücksichtigt werden. Für die umweltverträgliche Wiederverwendung von Ausbauasphalt ist der Umgang von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen von entscheidender Bedeutung. Es müssen dazu wirksame Kontrollmechanismen eingeführt werden, um hochwertigen Ausbauasphalt von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen zu trennen. Für die Wiederverwendung auf höchstem Niveau ist ein Qualitätsmanagementsystem (Asphaltgranulatmanagement) erforderlich, das über die Anforderungen des Technischen Regelwerks hinausgeht. Die Förderung von Innovationen und die Weiterentwicklung des Regelwerks sind Bausteine, um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Dabei wird die Schonung der immer knapper werdenden Ressourcen, die Reduzierung von CO2-Emissionen und die Einhaltung der schon jetzt geltenden, gesetzlichen Bestimmungen (zum Beispiel Kreislaufwirtschaftsgesetz) eine zunehmende Bedeutung erhalten.