Detailergebnis zu DOK-Nr. 77061
Autonomes Fahren - ein Gesetzesentwurf führt in die Zukunft
Autoren |
A. Möller |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.7.2 Verkehrsbeeinflussung außerorts, Verkehrsmanagement, Fahrerassistenzsysteme |
Verkehr und Technik 74 (2021) Nr. 8, S. 283-285, 2 B, 21 Q
Der Entwurf für das Straßenverkehrsgesetz der Bundesregierung ist zunächst sprachlich nicht einwandfrei. So handelt es sich nicht um einen Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren. Dies entspricht gemäß dem gültigen Standard der SAE J3016 dem Level 5. Vielmehr handelt es sich um einen Entwurf für die Legalisierung von Fahrfunktionen, die der Stufe 4 zugerechnet werden können und somit vollautomatisiert sind. Dies wiederum klärt die Ungewissheit in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von automatisierten Fahrfunktionen im Sinne der §§ 1a, 1b StVG. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass Fragen der Verantwortlichkeit im Haftungsfall geregelt wurden. Die Haftung des Fahrzeugführers entfällt naturgemäß. An seine Stelle tritt die Technische Aufsicht, die haftbar gemacht werden kann, wenn sie ihren Aufgaben nicht unverzüglich nachkommt. Die Haftung des Fahrzeughalters wurde beibehalten und um eine Pflicht zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ergänzt. Der Fahrzeughersteller hingegen soll die Cybersicherheit gewährleisten. Ferner ist die Dilemma-Situation legal nicht nur erwartungsgemäß zugunsten des Schutzes von Menschenleben gelöst worden, sondern auch klargestellt worden, dass eine Abwägung anhand von persönlichen Merkmalen nicht stattfinden soll. Trotz der Möglichkeiten, die der Gesetzesentwurf eröffnet, ist festzustellen, dass vollautomatisierte Fahrzeuge auch nach Vorstellung des Gesetzgebers in näherer Zukunft von kommunalen oder gewerblichen Fahrzeughaltern genutzt werden und noch eher ungeeignet für private Halter sind. Abschließend kann festgestellt werden, dass das Gesetz einige positive Ansätze verfolgt und Deutschland in Bezug auf die Legalisierung von vollautomatisierten Fahrsystemen einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung in die Zukunft führt. Dabei werden frühere Fragen rund um automatisiertes Fahren gelöst, andere jedoch neu aufgeworfen.