Detailergebnis zu DOK-Nr. 77495
Drei Jahre Berliner Mobilitätsgesetz: wie der institutionelle Umbau die Berliner Verwaltung handlungsfähig für die Umsetzung macht
Autoren |
S. Becker A. Sterz |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 3.0 Gesetzgebung |
Internationales Verkehrswesen 73 (2021) Nr. 3, S. 10-15, 2 B, 73 Q
Das Berliner Mobilitätsgesetz (MobG BE) hat große Erwartungen für einen schnellen Umbau der Hauptstadt zu einem menschen- und umweltfreundlichen Mobilitätsraum geweckt. Die Arbeit bilanziert die Fortschritte in vier Handlungsfeldern - institutionelle Umstrukturierung, Planwerke, Beteiligung und Kommunikation, sowie bauliche und finanzielle Maßnahmen - und gibt Empfehlungen für ähnliche Gesetzesvorhaben in
anderen Kommunen und Ländern. Dies erfolgt aus einer interdisziplinären Perspektive von Planungswissenschaft und sozialwissenschaftlicher Mobilitätsforschung. Viele deutsche Städte arbeiten daran, die Mobilität besser zu organisieren und den Verkehr klimafreundlicher zu gestalten. Für eine solche Verkehrswende sind neue politische Rahmenbedingungen und neue Infrastrukturen notwendig. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat dazu im Juni 2018 das deutschlandweit erste Mobilitätsgesetz (MobG BE) verabschiedet. Das MobG BE beschreibt in der alten Fassung von 2018 zunächst umfangreiche Ziele und Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs und des ÖPNV. Im Februar 2021 wurde ein Abschnitt zur Förderung des Fußverkehrs hinzugefügt. Die Abschnitte zum Wirtschaftsverkehr und zu "neuer Mobilität" befinden sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren. Im MobG BE werden die Ziele der Mobilitätsplanung des Landes Berlin in Form eines Grundlagengesetzes festgehalten. Dies geschieht durch Formulierung allgemeiner Handlungsziele für eine integrierte Mobilitätsgewährleistung in Berlin.