Detailergebnis zu DOK-Nr. 77202
Bäume an Landstraßen im Konfliktfeld zwischen Verkehrssicherheit und Alleenschutz
Autoren |
S.-M. Nielsen |
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Sachgebiete |
5.2 Landstraßen 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels 5.10 Entwurf und Trassierung 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Bonn: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V. (DVR), 2020 (Schriftenreihe Verkehrssicherheit Bd. 22) S. 6-12, 5 B, 30 Q. - Online-Ressource: verfügbar unter: www.dvr.de
Die Baumunfallstatistik begann im Jahr 1995 und bald darauf kam in der FGSV eine arbeitsgruppen-übergreifende Ad-hoc-Gruppe zusammen, um "Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume" (ESAB) zu erstellen. Neben dem Auffinden von unfall-auffälligen Bereichen und den dargestellten Maßnahmen zur Verringerung von Unfällen mit Aufprall auf Bäume und der Unfallfolgen (bauliche, betriebliche, verkehrstechnische, straßenverkehrstechnische Maßnahmen, Verkehrsüberwachung, eine Kombination von Maßnahmen, Herausnahme der Straße aus einer Allee, Entfernen von Bäumen, Öffentlichkeitsarbeit, Wirkungskontrolle) werden Pflanzungen an bestehenden Straßen beschrieben. Unabhängig von der Geschwindigkeit auf der Straße ist bei neuen Bäumen der bekannte Wert von 4,50 m vom Rand der Straße einzuhalten. Kann dieser Abstand von 4,50 m nicht eingehalten werden oder sprechen andere bauliche Gründe dafür, sind in jedem Fall Schutzeinrichtungen notwendig. Im Oktober 2017 kam auf Betreiben der FGSV und der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) zum ersten Mal eine neue Ad-hoc-Gruppe 3.03 zusammen, die in einem zukünftigen "Merkblatt Bäume an Straßen" (Arbeitstitel, Abkürzung M BaS) für alle Bäume das alte "Merkblatt Alleen" und die ESAB ersetzen und zusammenführen soll. Gegensätzlichkeiten und Missverständnisse bei der Anwendung des Regelwerks sollen überwunden werden. Dem Gremium gehören Vertretungen der FLL, der Straßenbauverwaltung des Bundes (BMVI und BASt) und der Länder, die Naturschutzverwaltung des Bundes (Bundesamt für Naturschutz, BfN) und der Länder und Kreise, die Naturschutzverbände sowie die Wissenschaft an. Es wird bei der Arbeit differenziert in bestehende Bäume an bestehenden Straßen, neue Bäume an bestehenden Straßen (dazu zählt auch die Alleenentwicklung abseits der verkehrsrelevanten Landstraßen an ländlichen Wegen oder Radwegen), bestehende Bäume an neuen Straßen, neue Bäume an neuen Straßen.