Detailergebnis zu DOK-Nr. 77640
Halterauskünfte an private Parkplatzbetreiber
Autoren |
P. Lippert |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Verkehrsdienst 66 (2021) Nr. 10, S. 271-273, 1 B, 10 Q
Zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte und Handelsunternehmen haben private Dienstleister (sogenannte Parkraumbewirtschafter) mit der Überwachung ihrer Kundenparkplätze beauftragt und die Durchsetzung möglicher Ansprüche wegen unrechtmäßigen Parkens einschließlich Inkasso an die Parkraumüberwacher abgetreten. In dem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob die Parkplatzeigentümer oder beauftragten Dienstleister bei unberechtigter Nutzung von Kundenparkplätzen einen Anspruch auf Halterauskünfte durch die Zulassungsstellen haben und, gegebenenfalls, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Verarbeitung gelten. Die zumeist kostenlosen Parkplätze für Kunden von Einkaufsmärkten werden häufig von Falschparkern benutzt und so zum Ärgernis für die Parkplatzinhaber. Nach der herrschenden Rechtsprechung ist das Abstellen eines Fahrzeugs auf Privatgelände eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Absatz 1 BGB, wenn es nicht erlaubt ist oder bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen.