Detailergebnis zu DOK-Nr. 77348
Richtlinien für Umleitungsbeschilderungen: RUB (Ausgabe 2021)
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6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung |
Köln: FGSV Verlag, 2021, 47 S., zahlr. B, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 327) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-866446-307-5. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/rub
Arbeitsstellen an Straßen, Verkehrsunfälle, Streckenüberlastungen, Schwerlastverkehr und dergleichen können zu Behinderungen des Straßenverkehrs führen. Zur Reduzierung und Vermeidung solcher Behinderungen sehen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) und diese Richtlinien Regelungen vor, mit denen zeitlich begrenzte oder auf Dauer bestehende Umleitungsmaßnahmen möglich sind. Verkehrsumleitungen sind ein bedeutender Eingriff in den normalen Verkehrsablauf. Wegen der vom Normalzustand abweichenden Situation stellen sie hohe Anforderungen an die Aufmerksamkeit sowohl ortskundiger als auch ortsfremder Verkehrsteilnehmer. Um deren Verunsicherung und daraus resultierende Gefährdungen auch anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, bedarf es einer klaren und eindeutigen Beschilderung der Umleitungsstrecke. Die RUB bilden hierzu die Grundlage. Soweit keine speziellen Anforderungen gestellt werden, regeln diese neuen Richtlinien die Ausgestaltung und Aufstellung der Beschilderung für Umleitungsstrecken (VwV-StVO zu § 42 zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung). Sie fügen die rechtlich vorgegebenen Möglichkeiten zu einer Gesamtkonzeption zusammen. Hierbei handelt es sich um feste Beschilderungen. Verkehrsbeeinflussende Maßnahmen durch Wechselverkehrszeichen und Wechselwegweiser sowie die Anwendung und Ausführung der Zeichen 467.1 und 467.2 (Umlenkungspfeil) werden in den "Richtlinien für Wechselverkehrszeichen an Bundesfernstraßen" (RWVZ) geregelt. Die RUB sind in drei Teile gegliedert: Teil A der RUB behandelt Umleitungen außerhalb von Autobahnen (gelbe Leitfarbe). Es wird unterschieden zwischen temporären Umleitungsbeschilderungen (zeitlich begrenzt, zum Beispiel für Arbeitsstellen oder Sperrungen wegen besonderer Ereignisse) und permanenten Umleitungsbeschilderungen (dauernd geltend, zum Beispiel für bestimmte Verkehrsarten) und der Wegweisung für Nebenstrecken. Teil B regelt Bedarfsumleitungen für den Autobahnverkehr (blaue Leitfarbe). Teil C enthält Bestimmungen zur Gestaltung und Ausführung der Beschilderung für Teil A und B.