Detailergebnis zu DOK-Nr. 77296
Digitalisierung des Personennahverkehrs - das neue Personenbeförderungsgesetz
Autoren |
P. Ritzer-Angerer |
---|---|
Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
ifo Schnelldienst 74 (2021) Nr. 9, S. 53-55, zahlr. Q. - Online-Ressource: Zugriff über: www.ifo.de
Zum 1. August 2021 ist das neue Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung schafft damit die rechtliche Grundlage für neue digitale Formen der Mobilität. Ziel des Beitrags ist es, die wichtigsten Änderungen zu beschreiben und einzuordnen. Das neue PBefG bietet einige Chancen. So müssen die neuen Mobilitätsdienste nicht mehr in einem rechtlichen Graubereich agieren, für sie wurde nun Rechtssicherheit geschaffen. Und durch die neuen Verkehrsarten bieten sich neue Möglichkeiten für Kommunen und Unternehmen. Kritisch zu sehen ist allerdings insbesondere die beibehaltene Rückkehrpflicht bei Mietwagen, da Fahrten so künstlich verteuert werden. Die Novelle des PBefG ist ein längst überfälliger Schritt zur rechtlichen Zulassung digitaler Mobilitätsangebote. Bereits im Koalitionsvertrag der Großen Koalition (bis 2021) ist das Ziel der Modernisierung des Personenbeförderungsrechts verankert: "Wir werden das Personenbeförderungsgesetz mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote modernisieren." Es solle der "Rechtsrahmen für neue Mobilitätsangebote wie Fahrgemeinschaften (Ride Pooling) mit Steuerungsmöglichkeiten durch die Kommunen" geöffnet werden. Weiter heißt es: "Neue plattformbasierte digitale Mobilitätsangebote brauchen eine rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung. Dabei achten wir darauf, dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt" (CDU, CSU und SPD, Koalitionsvertrag 2018).