Detailergebnis zu DOK-Nr. 77295
Genehmigungsprozesse beim Einsatz von automatisierten Shuttle-Bussen im ÖPNV am Beispiel des Projektes TaBuLa in Lauenburg/Elbe
Autoren |
L. Böckler M. Grote J. Wolf |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Hamburg: Technische Universität Hamburg-Harburg, Institut für Verkehrsplanung und Logistik, 2021, 70 S., 28 B, 12 T (ECTL Working Paper; 53). - Online-Ressource: verfügbar unter: http://www.tuhh.de/vpl
Beim Projekt TaBula wurden die Akzeptanz und die Einsatzmöglichkeiten automatisierter Busse im ÖPNV unter realen Bedingungen mit Fahrgästen und im Mischverkehr mit anderen Verkehrsteilnehmenden untersucht. Dazu wurden automatisierte Kleinbusse in der technisch höchst anspruchsvollen Testumgebung der schleswig-holsteinischen Kleinstadt Lauenburg/Elbe betrieben. Für die Umsetzung sind sowohl rechtliche Vorschriften einschlägig, die für Kraftfahrzeuge im Allgemeinen gelten, als auch speziell für automatisierte Fahrzeuge festgelegte Vorschriften. Eine Besonderheit ergibt sich aus den erforderlichen Genehmigungsprozessen, denn für automatisierte Shuttle-Busse kommt derzeit eine Allgemeine Betriebserlaubnis wie bei serienmäßig homologierten Fahrzeugen nicht in Frage. Die Fahrzeuggenehmigung wird als Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erteilt. Aufgrund des Fehlens einer standardisierten Verwaltungspraxis besteht ein Interesse an der Darstellung der erforderlichen Schritte für die bereits umgesetzten Anwendungsfälle. In dem Working Paper des Testzentrums Autonome Busse Lauenburg/Elbe werden die Schritte im Zulassungsverfahren für das Fahrzeug im Projekt TaBula beschrieben: Technisches Gutachten, Einzelbetriebserlaubnis/Ausnahmegenehmigung und Zulassungserteilung. Außerdem wird auf das Fahrerlaubnisrecht, die Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft), Prozesse rund um infrastrukturelle Maßnahmen sowie den Einbezug von Bürgerinnen und anderen Akteurinnen eingegangen. Es handelt sich um einen Erfahrungsbericht aus der Verfahrenslage in den Jahren 2019/2020, der einen Einzelfall beschreibt.