Detailergebnis zu DOK-Nr. 77523
Funken beim Fahren - Ablenkungswirkung eines Funkgeräte-Mikrofons während der Fahrt
Autoren |
A.K. Huemer F.M. Strauß M. Vollrath |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 67 (2021) Nr. 4, S. 215-222, 4 B, 3 T, zahlr. Q
Unfallrisikoerhöhende Wirkungen für visuell-manuell anspruchsvolle Nebenaufgaben während der Fahrt sind gut belegt. Die negativen Auswirkungen dieser Aufgaben sind deutlich in Spurhaltemaßen zu finden. Ähnlich deutlich ist, dass kognitive Beanspruchung eine Verlängerung von Reaktionszeiten hervorruft. Nach § 23 StVO sind elektronische Kommunikationsgeräte nur dann während der Fahrt erlaubt, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden muss. Entsprechend ist auch CB-Funk während der Fahrt verboten, da hier das Mikrofon gehalten wird. In einem Within-Subject-Design wurde ein Gespräch über CB-Funk mit Fahrten ohne Nebenaufgabe und solchen mit dem Tippen von Textnachrichten und dem Einstellen von Radiosendern verglichen. Insgesamt war die Fahrleistung beim Funken zwar schlechter als ohne Nebenaufgabe, jedoch besser als beim Tippen und beim Einstellen der Radiosender. Die Reaktionszeit war für alle Fahrten mit Nebenaufgabe verlängert. Auch in der subjektiven Einschätzung zeigten sich diese Effekte. Rein aus der Perspektive der Ablenkungswirkung ist ein Verbot des Funkens kaum zu rechtfertigen.