Detailergebnis zu DOK-Nr. 77522
Straßen zum Aufhalten: Verkehrsberuhigte Bereiche für Wohn- und Einkaufsstraßen
Autoren |
D. Rudolph |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
mobilogisch! 42 (2021) Nr. 4, S. 47-49, 3 B
Welchen Zweck haben eigentlich Straßen? Die spontane Antwort lautet wahrscheinlich: Damit Verkehrsteilnehmer schnell und einfach von einem Ort zu einem andern kommen. Das war aber nicht immer so. Wo Menschen wohnen oder wo sie einkaufen, hatten Straßen immer auch eine zweite Funktion: einen Ort zu bieten, an dem sich die Leute aufhalten, treffen, verweilen und spielen. Wer sich die breiten Boulevards großer Städte ansieht, erkennt diesen Zweck auf den ersten Blick. In Geschäftsbereichen sollten sich Passanten möglichst lange aufhalten und verweilen. Vor allem in Wohngebieten stand die Aufenthaltsfunktion lange Zeit im Vordergrund. Wo kein Durchgangsverkehr stattfand, traf man sich auf der Straße zum Reden und zum Spielen. Noch in den 60er-Jahren war es völlig selbstverständlich, dass Kinder auf der Straße spielten. Erst die StVO von 1970 brachte große Einschränkungen für die Aufenthaltsfunktion von Straßen: "Sport und Spiele auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen sind nur auf den dafür zugelassenen Straßen erlaubt (Zusatzschilder hinter Zeichen 101 und 250)."