Detailergebnis zu DOK-Nr. 77500
6. Verkehrsrechtssymposium in Mainz - ein Tagungsbericht
Autoren |
E. Ternig |
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Sachgebiete |
0.3 Tagungen, Ausstellungen 3.0 Gesetzgebung |
Verkehrsdienst 66 (2021) Nr. 12, S. 330-334, 3 B, 32 Q
Zum 6. Verkehrsrechtssymposium fanden über 70 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch Richterinnen und Richter den Weg nach Mainz. Die Freude über eine Präsenzveranstaltung war groß und die so wichtigen Gespräche zwischen den Vorträgen brachten nicht nur den Verfasser dieser Zeilen wieder einen Schritt nach vorne. Bevor die einzelnen Vorträge starten konnten, wurde der langjährige Vorsitzende der ARGE Verkehrsrecht, Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner, mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft ausgezeichnet. Die Veranstaltung moderierte Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand. Er konnte als erste Referentin Frau Dr. Annette Brockmöller, Richterin am BGH, begrüßen. Ihr Thema: Neue Rechtsprechung des IV. Zivilsenats zum Haftpflichtversicherungsrecht, insbesondere Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht. In ihrem Beitrag ging es unter anderem um das Senatsurteil vom 18.03.2020, Az.: IV ZR 62/19, bei dem die Anwendung litauischen Rechts bei einem Verkehrsunfall in Deutschland mit Alkoholeinwirkung behandelt wurde. In einem weiteren Fall wurde die Haftungsproblematik erörtert, wenn die Zugmaschine in Deutschland zugelassen ist, der Anhänger aber im Ausland, in dem Fall in Tschechien oder in Dänemark. Dabei wurde auch der ROM I- und ROM II-Vertrag behandelt. Zur Sprache kamen natürlich auch die §§ 7 und 19 StVG zur Frage der Haftung des Halters.