Detailergebnis zu DOK-Nr. 77644
Aktuelle Entwicklungen des verwaltungsgerichtlichen Umweltrechtsschutzes in Frankreich
Autoren |
O. Fuchs A. Amadori |
---|---|
Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 40 (2021) Nr. 23, S. 1748-1754, 42 Q
Das Umweltrecht umfasst heute ein breites Themenspektrum: angefangen vom Schutz von Lebensräumen vor Luftverschmutzung und dem Kampf gegen den Klimawandel über den Erhalt der biologischen Vielfalt bis hin zur Regulierung von Tätigkeiten, die die Gesundheit und die Umwelt schädigen oder gefährden. Darüber hinaus enthalten zahlreiche weitere Rechtsgebiete Regelungen, die einen Umweltbezug aufweisen, darunter das Städtebau- und Raumordnungsrecht, das Verkehrsrecht oder das Energierecht. "Was den Juristen in die Beschleunigung der Geschichte einbindet, das sind die Tatsachen, mit denen er sich im Rahmen seiner Arbeit auseinandersetzt", so der französische Rechtsprofessor und Dekan René Savatier im Jahr 1951. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die Tatsachen in einem Bereich, der zu einem unumgänglichen Thema in der Gesellschaft geworden ist: die Umwelt. Der Rechtsschutz im Umweltrecht ist gewiss keine neue Erscheinung, aber die Fülle der aufgeworfenen Rechtsfragen und der praktischen Schwierigkeiten umweltrechtlicher Verfahren haben seine Aktualität und Bedeutung gesteigert und ihn ins Blickfeld gerückt. Er konfrontiert die Gerichte mit den Herausforderungen unserer Zeit und stellt ihre Fähigkeit, einen effektiven Rechtsschutz zu garantieren, auf den Prüfstand. In den Augen der Rechtssuchenden bietet hier insbesondere die Verwaltungsgerichtsbarkeit zahlreiche Vorteile, darunter die kurze Verfahrensdauer, die Möglichkeit der Anfechtung von Verwaltungsmaßnahmen abstrakt-genereller Natur (die den Kern der Umweltpolitik ausmachen) sowie die den Gerichten zur Verfügung stehenden Mittel zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen. Der schrittweise Prozess der Anpassung des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Umweltrecht scheint nunmehr weitgehend abgeschlossen. Längst vorbei sind die Zeiten, in denen die "doctrine" - weder gänzlich zu Unrecht noch zu Recht - behaupten konnte, es gäbe "im Palais-Royal keine Karibus". Ging es in den umweltrechtlichen Verfahren anfangs vorwiegend um als gefährlich und gesundheitsschädlich eingestufte Anlagen und später um die Umsetzung zweier 1976 verabschiedeter, bedeutsamer Gesetze, hat sich der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz im Bereich des Umweltrechts seitdem Schritt für Schritt ausgeweitet.