Detailergebnis zu DOK-Nr. 77678
Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen: RSA 21 (Ausgabe 2021)
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Sachgebiete |
5.22 Arbeitsstellen |
Köln: FGSV Verlag, 2021, 173 S., zahlr. B, T, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 370) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-866446-311-2. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/rsa-21
Von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sind nun die neuen "Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA 21), Ausgabe 2021 herausgegeben worden, die die Ausgabe 1995 der RSA ersetzen. Dafür wurden die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA-95), Ausgabe 1995, grundlegend überarbeitet, da sich in den vergangenen Jahren aufgrund der Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie einiger für die Praxis bedeutsamer technischer Weiterentwicklungen und gestiegener Anforderungen an die Arbeitsstellenabsicherung Ergänzungen und Fortschritte ergeben haben. Die RSA werden mit dem ARS 24/2021 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eingeführt. Diese Richtlinien gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen. Sie unterscheiden nach den Anwendungsbereichen innerörtliche Straßen (Teil B), Landstraßen (Teil C) und Autobahnen (Teil D), wobei zwischen den Arbeitsstellen von längerer (AlD) und kürzerer Dauer (AkD) unterschieden wird. Vorangestellt ist der umfangreiche Teil A (Allgemeines), der zum Beispiel die Verkehrszeichen, Verkehrs- und Warneinrichtungen, Leitmale, Leitschwellen, Leitborde, temporären Schutzeinrichtungen und Nachtbaustellen behandelt. Die im Text kursiv gedruckten Absätze sind Vorgaben oder Hinweise, die nicht Bestandteil verkehrsrechtlicher Anordnungen werden können. Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen öffentliche oder tatsächlich-öffentliche Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden und solche Stellen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums liegen, von denen aber Auswirkungen auf den Verkehr ausgehen. Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein. Die verkehrsrechtlichen Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen der sicheren Führung des Verkehrs im Bereich von Arbeitsstellen. Die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Regelungen zum Arbeitsschutz sind von den jeweiligen Adressaten dieser Vorschriften zu beachten, aber nicht Gegenstand dieser Richtlinien. Die RSA sind wie gehabt mit zahlreichen farbigen Regelplänen ausgestattet: 33 für innerörtliche Straßen, 23 für Landstraßen und 40 für Autobahnen.