Detailergebnis zu DOK-Nr. 77821
Durchführung von Erprobungsstrecken mit temperaturabgesenktem Walzasphalt (ARS 09/21)
Autoren |
S. Kübler |
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Sachgebiete |
11.2 Asphaltstraßen 9.1 Bitumen, Asphalt 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung 4.2 Berufsfragen, Arbeitsschutz |
Asphaltstraßentagung 2021: Vorträge der Tagung der Arbeitsgruppe "Asphaltbauweisen", 21./22. September 2021, Leipzig. Köln: FGSV Verlag, 2022, USB-Stick (Schriftenreihe der Arbeitsgruppe "Asphaltbauweisen" (FGSV, Köln); (FGSV A 45) 7 S., 1 B, 2 T, 4 Q
In Deutschland wird zur Herstellung von Walzasphalt nahezu ausschließlich Heißasphaltmischgut mit Einbautemperaturen von im Mittel 160 °C eingesetzt. Hiermit werden nach derzeitigem Wissensstand die zukünftigen Anforderungen an die Bildung von Dämpfen und Aerosolen bei der Heißverarbeitung von Bitumen zur Einhaltung der Arbeitsschutzanforderungen nicht unter allen Randbedingungen eingehalten werden können. Es wurden daher asphalttechnologische und maschinentechnische Maßnahmen erarbeitet, die dazu beitragen sollen, den Asphaltstraßenbau auf diese veränderten Anforderungen vorzubereiten. Die Regelungen zur Durchführung von Erprobungsstrecken mit temperaturabgesenktem Walzasphalt wurden in dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) 09/2021 erstmals einheitlich für die Bundesfernstraßen definiert und bilden die Grundlage für die erforderliche systematische Erfahrungssammlung zur Nutzung der Viskositätsveränderung mit dem Ziel der Reduzierung der Herstellungstemperaturen von Walzasphalt in Deutschland.