Detailergebnis zu DOK-Nr. 78079
Abschleppen und Umsetzen - die polizeirechtliche Generalklausel als Instrument der Verkehrsüberwachung
Autoren |
A. Rebler |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Verkehrsdienst 67 (2022) Nr. 2, S. 31-45, 4 B, zahlr. Q
Die Generalklausel des Polizeirechts ist die "Allzweckwaffe" der Sicherheitsbehörden und der Polizei. Sie kommt zum Einsatz, wenn ansonsten "gar nichts mehr geht". Sehen besondere Rechtsvorschriften oder die (Landes-)Sicherheits- und Polizeigesetze spezielle Ermächtigungsnormen für einen bestimmten Lebenssachverhalt vor, schließt das die Heranziehung der Generalklausel aus – selbst wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der spezielleren Norm nicht erfüllt sind. Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch die Straßengesetze enthalten aber eigene Eingriffsbefugnisse. Ergeben sich im Straßenverkehr Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, ist auf die Generalklausel zu rückzugreifen. Ein weites Anwendungsfeld für die Generalklausel im Rahmen der Verkehrsüberwachung ist das Abschleppen und Umsetzen verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge.