Detailergebnis zu DOK-Nr. 77743
Straßenverkehrsrecht: Kommentar - mit StVO nebst CsgG und eKFV, dem StVG, den wichtigsten Vorschriften der StVZO und der FeV, dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Schadensersatzrecht des BGB, Zivilprozessrecht und Versicherungsrecht , der Bußgeldkatalog-Verordnung sowie Verwaltungsvorschriften (27., neu bearb. Auflage)
Autoren |
M. Burmann R. Heß K. Hühnermann J. Jahnke K. Wimber |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
München: Beck, 2022, XXXI, 2191 S. - ISBN 978-3-406-76759-3
Die 27. Auflage des Standardwerks befindet sich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf dem Bearbeitungsstand Herbst 2021 und hat Rechtsprechungen und Regelungen zum autonomen Fahren, die Dieselproblematik und zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen aufgenommen. Eingearbeitet sind unter anderem seit der letzten Auflage: mehrere Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und andere durch die 51. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) betreffend die Rollstuhl-Rückhaltesysteme; die erste StVO-ÄndVO zur Nutzung von E-Bikes im Straßenverkehr; umfangreiche Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, und andere mit einer Modifikation der Vorschriften zum Großraum- und Schwerverkehr sowie der Neufassung des Verkehrszeichenkatalogs, Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes durch das 6. Gesetz zur Änderung des StVG und anderer Gesetze vom 28.11.2016 mit umfassenden Neuerungen in 30 Paragrafen des StVG. Kernbereiche der Novelle sind die Regelungen für die internetbasierte Wiederzulassung von Kfz sowie die Schaffung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die den Einsatz von Beliehenen und Verwaltungshelfern zur Begleitung von Großraum- und Schwertransportern ermöglicht, die 11. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2016. Unter anderem wird darin geregelt, dass dreirädrige Kraftfahrzeuge in die Klasse B einzuschließen sind. Die umfangreiche systematische Einführung in die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts wird wesentlich gestrafft. Das Werk wendet sich an Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Straßenverkehrs- und Polizeibehörden, Versicherungen, Speditionen, Omnibus- und Taxiunternehmen, Fahrschulen sowie an Betriebe mit Fuhrpark.