Detailergebnis zu DOK-Nr. 78001
Mindestanforderungen der Fahreignung auf dem Prüfstand - sind die psychischen Eignungskriterien für Busfahrerinnen und Busfahrer gerechtfertigt?
Autoren |
F. Rathgeber W. Schubert B. Schützhofer M. Huetten R. Banse |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle) |
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 68 (2022) Nr. 1, S. 22-33, 2 B, 4 T, zahlr. Q
Für Fahrerlaubnisse der Klassen D, D1, die zugehörigen Anhängerklassen sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung werden erhöhte Anforderungen an die psychische Leistungsfähigkeit im Zuge der Fahreignungsbeurteilung gestellt. Die entsprechenden Grenzwerte wurden auf theoretischen Überlegungen basierend festgelegt, jedoch noch nie einer empirischen Überprüfung unterzogen. In der Studie wurden die Leistungen von zwei Stichproben von Busfahrerinnen und Busfahrern (N = 104 und N = 192) im Corporal-Test, einem Testverfahren der kognitiven Leistungsfähigkeit, mit Maßen der Fahrbewährung in Zusammenhang gebracht. Grafische Regressionsanalysen und ROC-Analysen belegen einen schwach negativen Zusammenhang der Variablen, liefern jedoch keine empirische Bestätigung für die geltenden Grenzwerte. Fahrerinnen und Fahrer, die die erhöhten Anforderungen in einer Nachuntersuchung nicht erfüllen konnten, zeigten keine erhöhte Anzahl an (selbstverschuldeten) Verkehrsauffälligkeiten und scheinen insofern nicht minder geeignet zu sein als solche, die die erhöhten Anforderungen erfüllt haben. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird ein Überdenken und eine systematische Überprüfung der aktuellen verordnungsseitigen (FeV) und fachlichen (BGL) vorgegebenen Vorgaben angeregt.