Detailergebnis zu DOK-Nr. 78077
Clean Vehicles Directive: mit Leasing kommunale Bestandsfahrzeuge umrüsten und CO2-Emissionen reduzieren
Autoren |
U.F. Mann |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Nahverkehr 40 (2022) Nr. 3, S. 44-46, 1 B, 6 Q
Mit Umsetzung der EU-Richtlinie "Clean Vehicles Directive (CVD)" und Inkrafttreten des "Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge" im August 2021 werden Kommunen erstmals für die Beschaffung verbindlicher Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge vorgegeben. Bis 2030 soll so dafür gesorgt werden, dass die Hälfte der beschafften Busse im öffentlichen Personennahverkehr emissionsfrei ist. Eine Herausforderung für Kommunen: Neuanschaffungen für den Personennahverkehr sind teuer und gerade in Zeiten knapper kommunaler Kassen oft nur schwer umsetzbar. Eine Lösung bietet die Umrüstung von Bestandsfahrzeugen auf batterie- oder brennstoffzellenelektrische Motoren. Werden die Umrüstungen mittels Leasings finanziert, bleiben die unmittelbaren Kosten außerdem geringer, die Finanzierung planbar und die Liquidität erhalten.