Detailergebnis zu DOK-Nr. 78266
Die Bedeutung der neuen Bundeskompensationsverordnung für einen modernen Naturschutz
Autoren |
M. Schwarzer A. Mengel T. Möller J. Piecha |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 35 (2021) Nr. 4, S. 152-162, 1 B, zahlr. Q
Mit der Bundeskompensationsverordnung (BkompV) wird erstmals in einer Verordnung auf Bundesebene das zentrale naturschutzrechtliche Instrument der Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung konkretisiert. Der Artikel stützt sich auf die von den Autoren miterarbeitete "Handreichung zum Vollzug der Bundeskompensationsverordnung". Er gibt zunächst einen Überblick über die BKompV, die im Kern eine "erhebliche Beeinträchtigung (eB)" und eine "erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS)" der Schutzgutfunktionen unterscheidet. Die an den Zielen des § 1 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) orientierte Bewertung der Schutzgüter erfolgt dementsprechend zum einen in einer integrierten Biotopbewertung und zum anderen spezifisch für die einzelnen Schutzgüter und ihre Funktionen. Die hierfür geltenden Maßgaben der Anlage 1 BKompV, die einen wichtigen Beitrag zur Standardisierung leistet, werden für die Funktionen der Schutzgüter Luft und Klima, Tiere und Landschaftsbild vertieft. Danach werden die Anforderungen an die funktionsspezifische Kompensation für diese Schutzgüter behandelt. Perspektiven zur weiteren Standardisierung und zum Vollzug der BKompV werden abschließend gegeben.