Detailergebnis zu DOK-Nr. 78265
Einfluss der Bundeskompensationsverordnung auf die Praxis der landschaftspflegerischen Begleitplanung
Autoren |
S. Pieck K. Müller-Pfannenstiel J. Borkenhagen |
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Sachgebiete |
3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
UVP-report 35 (2021) Nr. 4, S. 163-174, 1 B, 1 T, zahlr. Q
Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) ist seit Mai 2020 in Kraft und findet Anwendung bei Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Der Artikel stellt die grundlegenden methodischen Neuerungen zusammenfassend dar, ordnet sie in die bisherige Praxis ein und beschreibt die daraus resultierenden Herausforderungen. Die BKompV gibt eine systematische Erfassung und Bewertung aller Naturgüter gemäß § 7 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sowie des Landschaftsbilds vor, indem sie in Anlage 1 die betrachtungsrelevanten Funktionen je Schutzgut sowie eine 6-stufige Be-wertung definiert. Weiterhin gibt Anlage 2 eine Liste der Biotoptypen und Biotopwerte vor. Während ein Großteil der Funktionen bereits regelmäßig in der landschaftspflegerischen Begleitplanung betrachtet wird und ebenso die Erfassung von Biotoptypen regelmäßig nach den unterschiedlichen Länderschlüsseln erfolgen muss, ist das einheitliche 6-stufige Bewertungssystem durchaus eine Herausforderung. Die BKompV verfolgt bei der Bewertung der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen einen zweigleisigen Ansatz. Auf der einen Seite bildet ein Biotopwertverfahren alle erheblichen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts ab, wobei es für die Bewertung mittelbarer und unmittelbarer Beeinträchtigungen unterschiedliche Berechnungsvorschriften gibt. Auf der anderen Seite sind erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere der Schutzgüter des Naturhaushalts und mindestens erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds zu ermitteln, um den Kompensationsbedarf funktionsspezifisch ableiten zu können. Ziel ist eine Abschichtung, um sich bei der Maßnahmenplanung auf das Wesentliche - nämlich den funktionsspezifischen Kompensationsbedarf - konzentrieren zu können.