Detailergebnis zu DOK-Nr. 78331
Bereitstellung und Finanzierung von Oberleitungs-Infrastruktur für elektrisch angetriebene Lkw: Identifikation und Einordnung wesentlicher Ausgestaltungsfragen auf Basis (institutionen-)ökonomischer Erkenntnisse
Autoren |
T. Beckers G. Hermes J. Jöhrens N. Bieschke C. Grüter |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 2.1 Baukosten 5.21 Straßengüterverkehr 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 92 (2022) Nr. 1, S. 27-55, zahlr. Q
In dem Artikel konnte aufgezeigt werden, dass der öffentlichen Hand eine zentrale Rolle bei der Etablierung eines O-Lkw-Systems im Allgemeinen und bei der Bereitstellung der Oberleitungs-Infrastruktur im Speziellen zukommt. Zunächst sollte die öffentliche Hand auf Basis gesamtsystemisch ausgerichteter Analysen und unter Rückgriff auf ein gesamtwirtschaftliches Zielsystem über die Etablierung eines O-Lkw-Systems entscheiden. Im Kontext der Erwartungen hinsichtlich weiter fallender Batteriepreise sowie des (wohl) erfolgreichen Voranschreitens der Entwicklung des MCS-Ladestandards (Megawatt Charging System) nimmt ein (gegebenenfalls "reines") BEV-Lkw-System eine prominente Rolle in der aktuellen Diskussion zur Transformation des Straßengüterverkehrs in Richtung Klimaneutralität ein. In diesem Kontext ist die gesamtwirtschaftliche Rationalität eines O-Lkw-Systems im Blick zu behalten und es sind insbesondere auch Kombinationslösungen von auf OB-Lkw und BEV-Lkw basierenden Systemen hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit zu betrachten. Einhergehend mit einer Realisierungsentscheidung bezüglich eines O-Lkw-Systems, hätte die öffentliche Hand die Aufgabe, Entscheidungen bezüglich der Bereitstellung und Finanzierung der Oberleitungs-Infrastruktur zu treffen. In diesem Zusammenhang ist es bedeutsam, dass die öffentliche Hand eine Finanzierungslösung etabliert, die sicherstellt, dass die Finanzmittel zur Umsetzung eines "Aufbauplans" für die Oberleitungs-Infrastruktur stets in einer geplanten Weise (während der Aufbauphase) zur Verfügung stehen werden. Auf diese Weise wird nicht zuletzt auch der "Einstieg" von (potenziellen) Nutzer/innen von O-Lkw und von Unternehmen (wie den Fahrzeugherstellern und deren Zulieferern), die für den Aufbau des O-Lkw-Systems benötigt werden und die hierfür spezifisch zu investieren haben, in das O-Lkw-System gefördert. Für die Umsetzung einer Bereitstellungsentscheidung hinsichtlich der Realisierung einer Oberleitungs-Infrastruktur wird in erster Linie die Autobahn-Gesellschaft verantwortlich sein, die seit Anfang des Jahres 2021 für die Verwaltung der Bundesautobahnen zuständig ist.