Detailergebnis zu DOK-Nr. 78718
RSM Rasen 2020: Regel-Saatgut-Mischungen Rasen
Autoren |
U. Kias H. Nonn |
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Sachgebiete |
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP, Auswirkungen des Klimawandels |
Bonn: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL), 2020, 57 S., zahlr. B, T, Q, Anhang
Mit den Regel-Saatgut-Mischungen Rasen (RSM Rasen) werden für die verschiedenen Anwendungsbereiche und Standortverhältnisse geeignete und genau definierte Saatgut-Mischungen zusammengestellt, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bei der Verwendung und der fachgerechten Herstellung und Pflege ist der anhaltende Begrünungserfolg gewährleistet. Damit unterscheiden sich die RSM Rasen von manchen im Handel befindlichen Rasenmischungen mit klangvollen Namen, die oft zwar schnell, dafür aber nur kurzfristig eine erfolgreiche Rasenansaat vortäuschen. Der Regelwerksausschuss (RWA) der FLL hat die RSM Rasen für das Jahr 2020 außerdem in folgenden Punkten überarbeitet: Anhebung der Mindesteignung für Festuca rubra commutata in verschiedenen Mischungen; Entfall der Verwendung von Agrostis canina in Mischungen für Landschaftsrasen; Aktualisierung der Sorten- und Eignungsübersicht im Abschnitt IV; allgemeine redaktionelle Änderungen im kompletten Werk. Am 1. März 2020 endet die Übergangsfrist zu § 40 BNatSchG. Danach bedarf "das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt" der Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Verwendung von Saatgut für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut wird auf das FLL-Regelwerk "Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut" verwiesen.