Detailergebnis zu DOK-Nr. 78802
Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem E-Scooter?
Autoren |
M. Maibach |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 67 (2022) Nr. 9, S. 227-231, 2 B, 7 Q
Seit einigen Jahren gehören sie vor allem in Großstädten zum gewohnten Straßenbild: Elektrokleinstfahrzeuge, im Folgenden der Einfachheit halber "E-Scooter" genannt. Waren diese früher zunächst meist illegal (weil ohne erforderliche Haftpflichtversicherung) unterwegs, sind sie seit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) im Jahr 2019 als fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge gesetzlich zugelassen. Häufig werden sie zur Überbrückung der "letzten Meile" zwischen öffentlichem Verkehrsmittel und Reiseziel genutzt. Kann man mit diesen fahrerlaubnisfreien Kraftfahrzeugen dennoch ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG begehen? Klare Antwort: Ja! Neben dem Erfordernis der Haftpflichtversicherung und bestimmten technischen Ausrüstungen, auf die hier nicht näher eingegangen wurde, muss der Fahrer gemäß § 3 eKFV mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis sieht diese Vorschrift nicht vor.