Detailergebnis zu DOK-Nr. 78475
Beschleunigung bei Planung, Genehmigung und Vergabe: Zehn Thesen für ein ambitioniertes Sofortprogramm – Klima-Infrastruktur und Bundeswehr
Autoren |
M. Burgi M. Nischwitz P. Zimmermann |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 41 (2022) Nr. 18, S. 1321-1329, 89 Q
Die politischen Vorzeichen für einen neuerlichen Anlauf zur beschleunigten Bereitstellung von Infrastruktur, die zur Bewältigung des Klimawandels durch den Staat, vor allem in den Sektoren Energie und Verkehr, aber auch bei der Transformation der Industrieproduktion benötigt wird, stehen günstig. Der Beitrag erörtert aktuelle Gesetze und formuliert weitere Vorschläge auf Bundesebene. Er plädiert für einen übergreifenden Zugriff auf die besonders betroffenen Sektoren und auf die bislang meist getrennt verhandelten Themen von Planung und Genehmigung einerseits, Beschaffung und Vergabe andererseits. Von einer beschleunigten Bereitstellung von Infrastruktur profitieren die späteren Nutzer, die Träger der jeweiligen Vorhaben (seien es politische Akteure, seien es Unternehmen), die Verwaltung und ihre Haushalte, vor allem aber die damit jeweils verfolgten Gemeinwohlbelange (Klimaschutz beziehungsweise Verteidigungsfähigkeit) und auch die Volkswirtschaft als Ganzes. Diesen Vorteilen stehen freilich Nachteile gegenüber, die sich in qualitativ schlechten oder gar rechtswidrigen, da überstürzten Entscheidungen manifestieren und erhebliche Beeinträchtigungen von Gegenbelangen wie dem Umweltschutz oder den Rechten Dritter (von den Anliegern einer neuen Eisenbahntrasse bis zum Mitbewerber des möglicherweise übereilt bezuschlagten Rüstungsunternehmers) bewirken. Auch mit diesen Gegenbelangen können sich negative finanzielle Konsequenzen verbinden, sowohl für die öffentlichen Haushalte als auch für unternehmerische Investitionen und letztlich wiederum für die gesamte Volkswirtschaft. Rasche und sichtbare Erfolge lassen sich daher mit Beschleunigungs-Politik nur schwer erzielen, das Thema ist alles andere als neu. Mindestens seit den 1970er Jahren, zusätzlich forciert in den Jahren nach der Wiedervereinigung oder aus Anlass besonders öffentlichkeitswirksam verzögerter Großprojekte (wie der Flughafen BER, die Elbvertiefung oder das Projekt Stuttgart 21), hat namentlich der Bundesgesetzgeber mehrere Beschleunigungsnovellen erlassen, deren Bezeichnungen trefflich als "wortgewaltige Silbenschleppzüge" charakterisiert werden können, mit denen aber das als solches bemerkenswert unstreitige Ziel offenbar nicht (vollständig) erreicht werden konnte.