Detailergebnis zu DOK-Nr. 78730
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen: ZTV Lsw (Ausgabe 2022)
Autoren | |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Köln: FGSV Verlag, 2022, 51 S., 3 B, 11 T, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 258) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-866446-352-5. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/ztv-lsw
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen hat mit einer neuen Ausgabe 2022 die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen“ (ZTV Lsw 22) herausgegeben. Sie ersetzen die gleichnamige Ausgabe von 2006. Die ZTV Lsw 22 wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2022 vom 2. November 2022 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) eingeführt. Die ZTV Lsw 22, Ausgabe 2022, enthalten Konstruktionsgrundsätze sowie bautechnische und akustische Anforderungen für Lärmschutzwände. Sie sind darauf abgestellt, dass die VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, und insbesondere die ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind. Die ZTV Lsw 22 gelten für alle Lärmschutzwände und schallabsorbierende Verkleidungen an Straßen. Soweit Vorschriften oder Prüfverfahren am Beispiel einer Standard-Lärmschutzwand erläutert werden, gelten sie für alle Lärmschutzwände sinngemäß. Zu den Lärmschutzvorrichtungen im Sinne dieser ZTV zählen auch schallabsorbierende Verkleidungen, die an Bauwerken beziehungsweise an Bauwerksteilen angebracht werden, um Schallreflexionen zu vermindern. Lärmschutzwälle, Steilwälle und die nichtakustischen Eigenschaften von Drahtschotterkörben sind nicht Gegenstand dieser ZTV. Die akustischen Vorgaben dieser ZTV gelten auch für Drahtschotterkörbe, wenn diese zu Lärmschutzzwecken eingesetzt werden. Behandelt werden Begriffsbestimmungen, Funktion, Konstruktion, Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, die zusätzliche Sicherung der Elemente und Elementteile, Bauteile, Baustoffe, das Herstellen der Wände und die Qualitätssicherung.