Detailergebnis zu DOK-Nr. 78911
GGG-Klassen für Fahrzeuge: Klassifizierung nach Größe, Gewicht und Geschwindigkeit und die Begründung von Feinmobilität
Autoren |
K. Otto-Zimmermann S.E. Kahnt J. Milbradt C. Sommer |
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Sachgebiete |
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) 6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen |
Internationales Verkehrswesen 74 (2022) Nr. 4, S. 57-59, 4 B, 7 Q
Immer mehr Kommunen möchten die Gebühren für das Abstellen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum an den realen Kosten orientieren und nach Parklast staffeln. Unter Parklast ist die Inanspruchnahme von öffentlichem Raum und Belastung anderer Stadtfunktionen durch abgestellte Fahrzeuge zu verstehen. Indikatoren für Parklast sind insbesondere Länge, Breite, Höhe, Seitenprofil, Fläche, Raumnahme (Außenvolumen) und Gewicht. Es besteht örtlich auch Bedarf an größendefinierten Zufahrtsregelungen für sensible Stadtbereiche wie zum Beispiel historische Altstädte mit schmalen Gassen, Umgebungen von Kindergärten und Schulen oder Klinikkomplexen. Werden alle Personen-Individualfahrzeuge nach Merkmalen von Größe, Gewicht und Geschwindigkeit (GGG) erfasst und nach objektiven Schwellenwerten in sieben Klassen eingeteilt, so können die S-Klassen (XXS, XS, S) als Feinmobilität bezeichnet werden. Die GGG-Klassen sind geeignet, stadträumlich relevanten Planungen, Infrastrukturbemessungen und Verkehrsregelungen zugrunde gelegt zu werden. Dies erlaubt eine sachgerechte Differenzierung, wo das gegenwärtig eine Bemessungsfahrzeug "Pkw" zur längerfristigen Festschreibung von flächen- und kostenintensiven Verkehrsanlagen führt.