Detailergebnis zu DOK-Nr. 78835
Elektromobilität und Hindernisfreiheit – Anforderungen an rollstuhlgerechte Ladeplätze
Autoren |
D. Schaffner |
---|---|
Sachgebiete |
5.10 Entwurf und Trassierung 6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Straßenverkehrstechnik 66 (2022) Nr. 12, S. 912-918, 10 B, 1 T, 7 Q
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist das eigene Auto ein wichtiges Hilfsmittel im Alltag. Um ihnen den Umstieg auf die Elektromobilität zu ermöglichen, müssen öffentlich zugängliche Ladestationen für sie nutzbar sein. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass es kaum funktionierende Lösungen gibt, das selbstständige Laden ist bisher nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Die hindernisfreie Bedienung von Ladesäule, Kabel und Stecker erfordert ebenerdige und genügend große Bewegungsflächen vor den Ladesäulen. Aber auch rund um das Fahrzeug braucht es genügend Platz zum Manövrieren, denn die Anschlusspunkte am Fahrzeug sind entweder vorne, auf der Fahrer- oder auf der Beifahrerseite angebracht, einen Standard gibt es bisher nicht. Die Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur hat mit Betroffenen und Betreibern in den Jahren 2020 und 2021 in einer breit angelegten Studie untersucht, wie Ladeplätze ausgestattet sein müssen, damit sie von Menschen mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Aber auch mit welchen Konzepten ein chancengleicher Zugang zum Ladevorgang sichergestellt werden kann. Die Ergebnisse wurden im Merkblatt 150 der Schweizer Fachstelle publiziert. Der Artikel fasst alle gewonnenen Erkenntnisse auf einen Blick zusammen. Grundsätzlich gilt: Ladestationen sollen so dimensioniert sein, dass sie nach dem Prinzip des "Design for all" für alle nutzbar sind. Kann jedoch in begründeten Fällen nicht jeder Ladeplatz danach bemessen werden, ist zusätzlich zu den baulichen Anforderungen auch die Reservierung rollstuhlgerechter Ladeplätze notwendig.