Detailergebnis zu DOK-Nr. 79009
Barrierefreiheit im ÖPNV: Ziele schon erreicht?
Autoren |
J. Hensiek |
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Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Verkehr und Technik 75 (2022) Nr. 12, S. 391-393, zahlr. Q
Im Rahmen der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2011/12 forderte der Gesetzgeber, dass der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht haben müsse. Dieser Stichtag ist mittlerweile verstrichen. Wie weit ist der ÖPNV bei der Umsetzung dieses ambitionierten Ziels schon vorangekommen? Und welche Infrastruktur, Dienstleistungen und neuen Services stehen Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen mittlerweile zur Verfügung? Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum neuen Personenbeförderungsgesetz vom 21. Dezember 2011 waren die Bestimmungen über die Barrierefreiheit im ÖPNV, insbesondere die Frist bis zum Januar 2022, zunächst noch nicht enthalten. Erst ein Jahr später wurde diese Forderung Teil des Gesetzes. Begründet wurde dies mit der UN-Behindertenrechtskonvention, welche die Vertragsstaaten (damit auch Deutschland) zu einem Höchstmaß an Barrierefreiheit verpflichtete. Trotz dieser Begründung ist die Definition von Behinderung im Personenbeförderungsgesetz wesentlich eingeschränkter als in der UN-Konvention. Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen beziehungsweise Beeinträchtigungen zählt die UN-Konvention ausdrücklich zu den Zielgruppen für eine barrierefreie öffentliche Infrastruktur, das Personenbeförderungsgesetz dagegen spricht lediglich von sensorisch und in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen. So oder so: Seitdem hat sich viel im deutschen ÖPNV getan, wie Nutzer von Bus und Bahn sicher an vielen Orten der Republik bestätigen können. Aber was genau hat sich verändert? An zwei regionalen Beispielen wird das Service-Spektrum vorgestellt, das sensorisch und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen mittlerweile nutzen können beziehungsweise welches ihre Fahrten mit den Verkehrsmitteln sicherer und bequemer machen sollen.