Detailergebnis zu DOK-Nr. 78858
Erhöhung des Ausbauasphaltanteils bei Walzasphalt
Autoren |
H. Byland |
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Sachgebiete |
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe 9.1 Bitumen, Asphalt |
Straße und Verkehr 108 (2022) Nr. 11, S. 48-55, 6 B, 1 T, 18 Q
Die Wiederverwertung von Ausbauasphalt bei der Mischgutherstellung ist in der Schweiz bereits seit langem üblich. Aufgrund der Verschiebung vom Neubau zur Erneuerung und weiterer Einschränkungen durch die Abfallverordnung für PAK-haltige Beläge in den nächsten Jahren, muss ein beträchtlicher Anteil entsorgt werden. Mit dem Ende September 2022 in Kraft getretenen Nationalen Anhang zur EN 13108-1:2016 werden die zulässigen Zugabemengen an Ausbauasphalt erhöht. Zu den damit verbundenen technischen Anforderungen wird im Beitrag ein umfassender Überblick gegeben. Dabei wird zunächst auf die Wiederverwertung von Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt > 250 ppm (teerhaltig) mittels thermischer Behandlung und des Einsatzes von Sekundärsplitt eingegangen. Im Weiteren werden die Ergebnisse unterschiedlicher Forschungspakete und -projekte zur Thematik unter anderem bezogen auf die Anforderungen an das Asphaltgranulat (Homogenität, Bindemittel, Gesteinskörnungen) und Recyclingasphalt (Zugabebindemittel, Verjüngungsmittel, Recyclingasphalt für Deckschichten, Eigenschaften von Recyclingasphalt mit hohem Granulatanteil) dargestellt. Basierend darauf werden abschließend Empfehlungen abgeleitet.