Detailergebnis zu DOK-Nr. 78956
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs: ZTV-Wegebau (Ausgabe 2022)
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Sachgebiete |
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV) 11.4 Pflaster- und Plattenbefestigungen |
Bonn: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL), 2022, 56 S., 4 B, 21 T, zahlr. Q, Anhang
Mit der ZTV-Wegebau, Ausgabe 2013 konnte erstmals das Ziel erreicht werden, die von der ATV DIN 18318 abweichenden und bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus in einem Regelwerk darzustellen und damit als allgemein anerkannte Regeln der Technik abzubilden. Dies war besonders wichtig, da diese Bauweisen zum Teil seit Jahrzehnten standardmäßig Anwendung finden. Die ZTV-Wegebau fasst ihren Geltungsbereich allerdings weiter als die ATV DIN 18318, weil der gesamte Oberbau abgebildet wird. Außerdem ist die ZTV-Wegebau so ausformuliert, dass sie im Rahmen von Ausschreibungen im Sinne der VOB/B vereinbart werden kann. Gleichzeitig können aber auch von Unternehmen selbst verfasste Planungen und Angebote zur Vertragsgrundlage gemacht werden. Neben den keramischen Platten ist mit der Aufnahme des Modifizierten Micro-Deval-Koeffizienten eine weitere Anforderung an die Bettungsstoffe gestellt worden. Weiterhin sind nun für alle Belagsarten Regelungen zum Gleit-/Rutschwiderstand beziehungsweise zur Rutschhemmung enthalten. Für die Ausbildung von Bewegungsfugen konnten in einem informativen Anhang erste konkrete Hinweise gegeben werden. Mit der Ausgabe 2022 werden die bewährten Bauweisen des Landschaftsbaus erneut weiterentwickelt und in einem Regelwerk kompakt dargestellt. Für die Anwendung der keramischen Beläge werden zudem ganz neue und ergänzende Anforderungen bestimmt.