Detailergebnis zu DOK-Nr. 79195
Kreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz mit spitzer Abrechnung der Planungskosten? Die Planungsvereinbarung der DB Netz AG und die Folgen für die Länder und Kommunen
Autoren |
F. Heyle |
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Sachgebiete |
3.6 Kreuzungsrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 42 (2023) Nr. 1-2, S. 34-37, zahlr. Q
Bei der Verteilung der Kosten einer Kreuzungsmaßnahme auf die Kreuzungsbeteiligten sind eine Reihe von Rechtsfragen zu entscheiden, die sich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EkrG), der Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (1. Eisenbahnkreuzungsverordnung – 1. EKrV) und der Verordnung zur Berechnung von Ablösungsbeträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz (Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung – ABBV) beurteilen. Kostenrelevante Rechtsfragen reichen von der Auswahl des zutreffenden Verteilungsverfahrens über den Vorteilsausgleich bis hin zu etwaigen Erhaltungsmehrkosten. Der Beitrag zeigt am Beispiel der Planungsvereinbarung der DB Netz AG, dass den Ländern und Kommunen bei Kreuzungsmaßnahmen nach dem EKrG erhebliche finanzielle Nachteile drohen. Kreuzungsmaßnahmen ist ein erhebliches Konfliktpotenzial immanent, welches vom Erfordernis der Maßnahme bis zur Finanzierungsbeteiligung reicht. Zur Kostentragung unterscheidet das Kreuzungsrecht nach der Art der Maßnahme. Bei der Herstellung einer neuen Kreuzung hat der Träger des neuen Verkehrswegs die Kosten zu tragen und bei gleichzeitiger Neuanlage von Straße und Schiene haben die Beteiligten die Kreuzungsanlage hälftig zu tragen.