Detailergebnis zu DOK-Nr. 79519
Änderungsbedarf im Recht der Planfeststellung: Notwendige Folgemaßnahmen und das Zusammentreffen mehrerer Vorhaben in der Fachplanung
Autoren |
M. Kment |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 42 (2023) Nr. 3, S. 123-127, zahlr. Q
Im Herzen Europas gelegen ist Deutschland nicht nur vergleichsweise eng besiedelt, es verfügt auch über einen ausgeprägt hohen Anteil an Verkehrsflächen. Auf über 5 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik erstreckt sich ein dicht geknüpftes und stetig wachsendes Netz von Straßen aller Art, von Straßenbahnen, Eisenbahnen, Wasserstraßen und Flughäfen. Diese Lebensadern der nationalen, aber auch europäischen Infrastruktur werden ergänzt durch Telekommunikations- und Energieleitungen und weitere wichtige Infrastrukturelemente. In diesem komprimierten und interaktiven Raum führen Änderungen im Netz zwangsläufig zu Folgeänderungen an anderen Anlagen, teilweise auch zu großflächigen Kettenreaktionen. Viele Sachfragen und Koordinationsarbeiten können dann zwar durch gegenseitige Rücksichtnahme und Abstimmung im Vorfeld der Planung, in Beteiligungsverfahren der Planfeststellung oder der Bauleitplanung erledigt und eigenverantwortlich entschieden werden. Sind die Berührungspunkte zwischen einzelnen Vorhaben jedoch zahlreich und die Schnittstellen vielfältig – ist also die Interdependenzdichte hoch –, ist diese Arbeit doch recht beschwerlich. Rechtlich anspruchsvoll sind insbesondere Situationen, in denen mehrere Vorhabenträger involviert oder gar Zuständigkeitsbereiche unterschiedlicher Behörden tangiert sind.