Detailergebnis zu DOK-Nr. 79054
Die Bereitstellung von (Basis-)Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im öffentlichen Straßenraum – Eine ökonomische Analyse
Autoren |
T. Beckers F. Gizzi |
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Sachgebiete |
6.10 Energieverbrauch, Elektromobilität |
Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 92 (2022) Nr. 3, S. 146-182, 1 B, zahlr. Q
Die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur (LI) gemäß den Präferenzen der Nutzer ist für eine effiziente Ausgestaltung des Elektromobilitätssystems in Deutschland im Allgemeinen und einen erfolgreichen Markthochlauf der Elektromobilität im Speziellen von hoher Bedeutung. Die Nachfrage nach Ladeinfrastruktur erfolgt in quasi unendlich vielen verschiedenen Konstellationen, die aber bei Fokussierung auf die Nutzer rein batterieelektrischer Fahrzeuge (Battery Electric Vehicle (BEV)) im Bereich des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Wesentlichen drei verschiedenen Ladebedürfnissen zugeordnet werden können, die auch als (Ladeinfrastruktur-)Nachfrage-Arten bezeichnet werden können. Zur Befriedigung dieser Ladebedürfnisse eignen sich – (wohlfahrts-)ökonomische Erkenntnisse auf die Besonderheiten des Elektromobilitätssystems anwendend – wiederum drei verschiedene Arten von Ladeinfrastruktur. Diesen drei Ladeinfrastrukturarten kann jeweils ein Ladebedürfnis zugeordnet werden und die Bereitstellung gemäß jeder dieser drei Ladeinfrastrukturarten sollte jeweils einem speziellen Konzept folgen. Diese Konzepte können als Bereitstellungskonzepte oder Angebotskonzepte bezeichnet werden und enthalten grundsätzliche Gestaltungsüberlegungen bezüglich der einzelnen Bereitstellungsparameter (wie insbesondere Kapazitäten und Standorte, Ladegeschwindigkeiten, Nutzungsregeln und Bepreisung etc.). Im Einzelnen sind vor diesem Hintergrund die folgenden Ladeinfrastrukturarten: Basis-Ladeinfrastruktur (B-LI), Tankstellen-Ladeinfrastruktur (T-LI) und Ergänzungs-Ladeinfrastruktur (E-LI). In der Kurzstudie ist die auf die Nutzer von BEV im MIV ausgerichtete Bereitstellung (im Sinne einer Fällung von Bereitstellungs- und damit einhergehenden Finanzierungsentscheidungen) und die Umsetzung von Bereitstellungsentscheidungen bei im öffentlichen Straßenraum platzierter Basis-Ladeinfrastruktur unter Rückgriff auf ökonomische Erkenntnisse untersucht worden. Es ist aufgezeigt worden, dass bezüglich der "Ladeinfrastruktur an sich" und der damit "verbundenen" Parkgelegenheit wesentliche Entscheidungen durch die Kommunen gefällt werden sollten, aber dass auch übergeordnete Regelungen und auch Co-Finanzierungsregime (durch den Bund und / oder die Länder) zu etablieren sind. Wie zentrale Ausgestaltungsentscheidungen auf kommunaler Ebene sowie im Bereich der übergeordneten Regelungen aus ökonomischer Sicht vom Grundsatz her im Hinblick auf die Erreichung von Effektivitäts- und Effizienzziele zu treffen sind, ist dargelegt worden.