Detailergebnis zu DOK-Nr. 79086
Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum: DIN EN 18040-3, Entwurf (Stand: Januar 2023)
Autoren | |
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Sachgebiete |
0.5 Patentwesen, Normen, Regelwerke 5.10 Entwurf und Trassierung |
Berlin u. a.: Beuth Verlag, 2023, 7 S. (Hrsg.: DIN, Deutsches Institut für Normung, Normenausschuss Bauwesen)
Das Dokument wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-11-01 AK "Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet und ist Teil der Normenreihe DIN 18040 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen", die aus den folgenden Teilen besteht: Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2: Wohnungen und Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum. Der Anlass der Überarbeitung dieser Normenreihe war die Veröffentlichung der europäischen Norm DIN EN 17210 "Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen" im August 2021. Die Widerspruchsfreiheit zwischen der europäischen Norm und der nationalen Normenreihe musste geprüft und die nationale Norm in Teilbereichen angepasst werden. DIN EN 17210 beschreibt qualitative und funktionale Anforderungen sowie Empfehlungen zur Herstellung der barrierefreien gebauten Umwelt. DIN 18040-3 (im Entwurf, Januar 2023) benennt entsprechende Schutzziele und beschreibt beispielhaft technische Lösungen und Anforderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum. Barrierefrei sind bauliche Anlagen, wenn sie in Wechselwirkung mit den Einschränkungen von Menschen mit Behinderungen keine Barrieren darstellen. Dies wird erreicht, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Dies entspricht auch der Intention des § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz, dessen Umsetzung bereits als Zielstellung der bislang veröffentlichten Normenreihe DIN 18040 formuliert war. Der Fokus liegt weiterhin darauf, bauliche Anlagen selbständig und grundsätzlich ohne fremde personelle Hilfe nutzen zu können.