Detailergebnis zu DOK-Nr. 79101
Planfeststellungsverfahren aus kommunaler Sicht
Autoren |
J. Ritter |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen) |
UPR, Zeitschrift für Umwelt- und Planungsrecht 43 (2023) Nr. 3, S. 81-89, 145 Q
Das Planfeststellungsverfahren ist das Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Es ist unter anderem vorgeschrieben für den Bau und die Änderung von Autobahnen, Schienenwegen, Flugplätzen, Hochspannungs- und anderen Energieversorgungsleitungen sowie den Gewässerausbau. Diese raumbeanspruchenden und meist überörtlichen Vorhaben optimal in den Planungsraum einzupassen, ist Ziel des komplexen Planfeststellungsverfahrens. Dafür findet eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange statt. Bei der Abwägung spielen auch kommunale Belange eine wichtige Rolle. Denn die Lage der Vorhaben, ihre Gestalt, ihr Abstand zum Siedlungsbereich und die Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung beeinflussen die Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Gemeinden. Deshalb sind Planfeststellungsverfahren häufig kommunalpolitisch brisante Themen und betroffene Bürgerinnen und Bürger erwarten von den Gemeinden, dass diese sich gegen die Vorhaben positionieren. Ein signifikanter Anteil der gegen Planfeststellungsbeschlüsse geführten gerichtlichen Verfahren geht auf vom Vorhaben betroffene Gemeinden zurück. Derartige Gemeindeklagen sind aber nur zu einem sehr geringen Teil erfolgreich. Das hängt auch damit zusammen, dass Gemeinden nach der gefestigten Rechtsprechung keine Grundrechtsträger sind und sich damit auch nicht auf Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG berufen können. Sie haben deshalb vor Gericht, anders als private Eigentümer, auch keinen Anspruch auf die Vollüberprüfung des Planfeststellungsbeschlusses.