Detailergebnis zu DOK-Nr. 79411
Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
Autoren |
W. Bier U. Bick |
---|---|
Sachgebiete |
3.0 Gesetzgebung 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 42 (2023) Nr. 7, S. 457-462
Das 2023 erlassene Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich besteht aus sechs Artikeln, die neben der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) das Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern. Der Beitrag soll einen Überblick über die Änderungen geben. Ziel des am 20.03.2023 verkündeten Gesetzes ist es, die Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren über besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben zu reduzieren, ohne die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Der Beschleunigungszweck bezieht sich einerseits auf die angestrebte Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien einschließlich der erforderlichen Stromnetze, andererseits auf den Ausbau und die Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung datiert vom 01.12.2022; Änderungsvorschläge des Bundesrats wurden von der Bundesregierung nicht aufgegriffen. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung vom 23.01.2023 Sachverständige angehört und auf dieser Grundlage Änderungen und Erweiterungen des Gesetzentwurfs beschlossen; seinem Änderungsvorschlag hat er einen längeren Entschließungsantrag mit Prüfaufträgen gegenüber der Bundesregierung beigefügt. Mit diesem Inhalt – einschließlich des Entschließungsantrags – hat der Bundestag das Gesetz am 10.02.2023 angenommen; der Bundesrat hat keine Einwände erhoben.