Detailergebnis zu DOK-Nr. 79194
Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich
Autoren |
U. Bick |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Infrastrukturrecht 20 (2023) Nr. 4, S. 74-77
Der Bundestag hat am 10.02.2023 das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich beschlossen. Am 03.03.2023 hat das Gesetz – ohne erneute Änderungen – den Bundesrat passiert; es wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundestagsbeschluss weicht in wesentlichen Punkten vom Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Er greift damit Änderungsvorschläge auf, die der federführende Rechtsausschuss im Anschluss an eine Sachverständigenanhörung in das Verfahren eingebracht hat. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über Zielsetzung und zentrale Punkte des Gesetzesentwurfs sowie die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommenen Änderungen. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit bedeutsamen Infrastrukturprojekten durch Änderungen in der VwGO zeitlich zu straffen. Die Verfahrensdauer für Vorhaben mit hoher wirtschaftlicher oder infrastruktureller Bedeutung soll weiter reduziert werden, ohne dabei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Die Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren sei sowohl angesichts der angestrebten Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien als auch im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau und die erforderliche Erneuerung der verkehrlichen Infrastruktur dringlich. Der Entwurf soll damit ein wichtiges Ziel der Ampelkoalition (Halbierung der Verfahrensdauer von Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren) umsetzen.