Detailergebnis zu DOK-Nr. 79368
Neuerungen im qualifizierten Umgang mit Böden und mineralischen Ersatzbaustoffen in Baden-Württemberg
Autoren |
T. Chakar |
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Sachgebiete |
9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe 7.0 Allgemeines, Klassifikation |
3. Kolloquium Straßenbau in der Praxis: Fachtagung zum Planen, Bauen, Erhalten, Betreiben unter den Aspekten von Nachhaltigkeit und Digitalisierung: Tagungshandbuch 2023. - Tübingen: expert Verlag, 2023 (Hrsg.: Technische Akademie Esslingen e. V.) S. 263-264, 2 B, 5 Q
Mit Inkrafttreten der Mantelverordnung und der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Anpassung der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) ändern sich ab dem 01.08.2023 in ganz Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Böden und sekundären Baustoffen wie Baustoffrecyclingmaterial. Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (BW) stimmt sich eng mit der Umweltverwaltung BW ab sowie der Straßenbauverwaltung des Bundes und der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), damit derzeit noch offene Fragen in Bezug auf die Umsetzungspraxis vor Inkrafttreten geklärt und gegebenenfalls Konkretisierungen vorgenommen werden. Beispielsweise wurden vom Ministerium für Verkehr BW Arbeitshinweise zum Umgang mit Bodenmaterial und mineralischen Ersatzbaustoffen aufgestellt. Darüber hinaus sind weitere Unterlagen verfügbar oder in der Ausarbeitung, welche als Hilfestellung hierfür dienen.