Detailergebnis zu DOK-Nr. 79414
Die Fahrerlaubnisprüfung
Autoren |
F. Koehl |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht |
Verkehrsdienst 68 (2023) Nr. 5, S. 115-125, 3 B, zahlr. Q
Das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr stellt besondere Anforderungen an die Fähigkeiten des Fahrenden (das Gesetz spricht insoweit von Befähigung). Dazu gehören in erster Linie die Kenntnis der Verkehrsregeln und die Beherrschung des Fahrzeugs, aber auch die Fähigkeit zum umweltbewussten Führen eines Fahrzeugs oder das vorausschauende Fahren. Personen, die nicht im dafür vorgesehenen formellen Verfahren nachgewiesen haben, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen, gefährden zumindest abstrakt die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Rechtsgüter der anderen Verkehrsteilnehmenden. Deswegen sieht das Gesetz grundsätzlich eine Prüfungspflicht vor. Danach darf die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse erteilt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat. Die Prüfung dient damit dem formellen Nachweis der materiell geforderten Kenntnisse. Einzelheiten der Prüfung sind in den §§ 16 ff. FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) und in der Anlage 7 FeV geregelt.