Detailergebnis zu DOK-Nr. 79568
Entwicklung der Luftschadstoffemissionen bei Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit
Autoren |
M. Schmaus S. Eggers J. Uhlig |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz 3.9 Straßenverkehrsrecht 0.3 Tagungen, Ausstellungen |
Kolloquium Luftqualität an Straßen 2023, 19. und 20. April 2023, Bergisch Gladbach. Köln: FGSV Verlag, 2023 (FGSV 002/137) S. 236-244, 6 T, zahlr. Q
Die Wirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h auf die CO2- und Luftschadstoffemissionen des Straßenverkehrs ergeben sich aus den Veränderungen der Fahrleistung und den Änderungen der kilometerspezifischen Emissionen. Während die Fahrleistung durch eine Absenkung der Fahrgeschwindigkeit generell abnimmt, zeigt sich bei den kilometerspezifischen Emissionen ein differenziertes Bild. Diese steigen bei Treibhausgasen und NOx an, während bei PM unter Berücksichtigung der AWAR-Emissionen ein Rückgang zu erwarten ist. In Summe ergeben sich durch die Maßnahme damit größtenteils positive Effekte im Bereich der Emissionen. Eine großräumige Absenkung der zulässigen Geschwindigkeit (wie im Projekt "Flüssiger Verkehr" abgebildet) führt zu höheren Emissionsrückgängen, da dadurch die verkehrlichen Effekte stärker überwiegen. Darüber hinaus sind bei einer Diskussion der Maßnahme auch ihre Wirkungen auf Lärm und Verkehrssicherheit von Bedeutung. Im Projekt "Umweltwirkungen einer innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h" werden auch dazu Aussagen getroffen.