Detailergebnis zu DOK-Nr. 79712
Ein rechtlicher Blick auf das Deutschlandticket – Eine Revolution im Nahverkehr?
Autoren |
J. Oebbecke |
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Sachgebiete |
0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft 3.0 Gesetzgebung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 42 (2023) Nr. 12, S. 895-898, zahlr. Q
Von Politikern, von Verbänden und in den Medien ist das zum 01.05.2023 eingeführte Deutschlandticket als "Revolution im Nahverkehr" charakterisiert worden. Als "Revolutionen" werden Umwälzungen im Sinne eines totalen Bruchs mit dem Bestehenden, irgendwo zwischen unaufhaltsamer Veränderung und gewaltsamer Umgestaltung, bezeichnet. Wenn diese Charakterisierung zutrifft, sollte sich das auch rechtlich zeigen. Aus dieser Perspektive lässt sich aber auch etwas dazu sagen, ob die Umwälzung dauerhaften Erfolg verspricht. Mit dem Deutschlandticket wollte die Verkehrspolitik das mit dem 9-EUR-Ticket entstandene Momentum für einen politischen und administrativen Durchbruch nutzen. Den verkehrspolitischen Anspruch hat der Bundesverkehrsminister im Bundestag formuliert: "Heute machen wir Schluss mit kompliziert und anstrengend, Schluss mit Rätselraten vor einem Ticketautomaten, Schluss mit Fragen nach Waben, Stufen, Kreisen, Schluss mit der Überlegung: Liegt mein Ziel überhaupt noch in meinem Tarif, oder brauche ich ein anderes oder ein Zusatzticket? Mit dem Deutschlandticket werden alle diese Fragen überflüssig". Gemessen daran ist das Deutschlandticket nur ein Teilerfolg. Einfach wird die Nutzung des Nahverkehrs für die Reisenden mit einem Monatsticket 2. Klasse, die kein Fahrrad und keinen Hund dabeihaben. Für alle anderen ändert sich nichts am Tarifdschungel; sie müssen die vom Bundesverkehrsminister genannten Fragen weiter beantworten. Bedenkt man, dass es landesweit geltende einheitliche Tarifangebote bisher keinesfalls in allen deutschen Ländern gab, ist das Deutschland-Ticket ein gewaltiger Fortschritt.