Detailergebnis zu DOK-Nr. 79798
Bewährung von Abstreusplitten zur Lärmminderung auf Gussasphaltdeckschichten
Autoren |
K. Schellenberg F. Traber |
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Sachgebiete |
11.2 Asphaltstraßen 14.5 Akustische Eigenschaften (Lärmminderung) |
Straße und Autobahn 74 (2023) Nr. 9, S. 707-711, 2 B, 6 T, 4 Q
Bei Gussasphalt, als porenfreiem Asphaltbelag, wird wie bei der Anwendung von offenporigen Asphaltschichten erwartet, dass vom Fahrbahnbelag ausgehend der Verkehrslärm gemindert wird. Da keine Poren zur Vernichtung der Lärmenergie zur Verfügung stehen, ist die Lärmminderung nur über die in der Oberfläche des Gussasphaltbelags dauerhaft verankerten Abstreusplitte zu erreichen. Die Abstreusplitte sind, bezogen auf das Merkmal "Lärmminderung", zu optimieren. Durch spezielle Brechvorgänge des Ausgangsgesteins ist eine sehr kubische Kornform des Abstreusplitts 2-4 mm zu erreichen, der durch Absiebungen weitgehend frei von Über- und Unterkorn ist. Die Kubizität des Splitts wird über die Plattigkeitskennzahl ermittelt, mit einem angestrebten Wert von unter 2 M.-%. Dann kann eine Lärmminderung von -4 dB(A) erreicht werden, die sich über fünf Jahre hinweg nicht verschlechtert, wie auf der Versuchsstrecke Autobahnviadukt Kerzers (CH) auf Antrag des Bundesamts für Straßenbau der Schweiz (ASTRA) nachgewiesen wurde.