Detailergebnis zu DOK-Nr. 79937
Die Auftragswertschätzung bei Großprojekten
Autoren |
M.L. Knossalla |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen 4.4 Baupreisrecht |
Infrastrukturrecht 20 (2023) Nr. 11, S. 254-257
Die Auftragswertschätzung ist ein zentraler Schritt bei der Konzeption eines Vergabeverfahrens. An der Höhe des Auftragswerts bemisst sich unter anderem, ob die Leistung ober- oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt und folglich EU-weit ausgeschrieben werden muss oder nicht. Weiter ist die Höhe des Auftragswerts entscheidend dafür, nach welchen Verfahrensregeln der Auftrag vergeben wird. Aus diesem Grund gehört die Auftragswertschätzung gerade bei Großprojekten zwingend zu den Vorüberlegungen zur Ausschreibung. Grundsätzlich ist bei der Auftragswertschätzung vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistungen ohne Umsatzsteuer auszugehen. Sämtliche Leistungen des bevorstehenden Gesamtauftrags sind zu addieren und daraus der Gesamtauftragswert zu ermitteln. Eine sachwidrige Unterteilung eines einheitlichen Auftrags in der Absicht, das Oberschwellenvergaberecht zu umgehen, ist untersagt. Insbesondere bei Großprojekten stellt sich immer wieder die Frage, welche Leistungen zusammen zu rechnen sind beziehungsweise inwieweit, beispielsweise Bauvorgreifende und vorbereitende Maßnahmen, Planungsleistungen noch zum Gesamtwert der Maßnahme gehören. Diese Fragestellung soll der Artikel veranschaulichen. Maßgeblicher Zeitpunkt der Auftragswertschätzung ist der Tag, an dem die Auftragsbekanntmachung abgesendet wird oder das Vergabeverfahren auf sonstige Weise eingeleitet wird. Gegebenenfalls geht diesem Schritt eine Markterkundung oder Marktanalyse voraus.