Detailergebnis zu DOK-Nr. 80149
Die Novelle des Raumordnungsgesetzes
Autoren |
G. Eckhardt |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung) |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 42 (2023) Nr. 23, S. 1777-1783, zahlr. Q
Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes setzt schwerpunktmäßig die Vorgaben des Koalitionsvertrags zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf dem Gebiet der Raumordnung um, enthält aber auch weitere relevante Neuerungen. Die damit verbundenen wesentlichen Änderungen werden im weiteren Verlauf dargestellt. Der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht als einen Schwerpunkt die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vor. Mit der am 28.09.2023 in Kraft getretenen Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROG) wird dies im Bereich der Raumordnung umgesetzt. Die entsprechenden Inhalte der Gesetzesnovelle lassen sich wie folgt zusammenfassen: Beschleunigung der Planungsverfahren (Aufstellung von Raumordnungsplänen) durch weitere Digitalisierung und durch Vermeidung von Redundanzen bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Neufassung von § 9 II-IV ROG); Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch engere Verzahnung von Raumordnungsverfahren und Planfeststellungs- beziehungsweise Zulassungsverfahren einschließlich der Streichung von Doppelprüfungen (Neufassung von § 15 ROG); Erleichterung der Planung durch Änderungen beim Zielabweichungsverfahren (Neufassung § 6 II ROG); Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit durch entsprechende Planaufstellungs- und Planerhaltungsnormen (Änderung §§ 7 III und 11 III ROG). Über die durch den Koalitionsvertrag begründeten Änderungen hinaus enthält die Gesetzesnovelle weitere Neuerungen, auf die ebenfalls eingegangen wird.