Detailergebnis zu DOK-Nr. 80101
Erhöhung der zulässigen Austauschquote auf 25 Vol.-%: Untersuchungen zu den Anwendungsgrenzen wiedergewonnener Gesteinskörnung in der Transportbetonherstellung
Autoren |
A. Tusch J. Lillig W. Breit |
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Sachgebiete |
9.3 Zement, Beton, Trass, Kalk 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Beton 73 (2023) Nr. 10, S. 380-389, 11 B, 2 T, 21 Q
Die noch geltenden Regelungen zur Betonherstellung lassen nur einen geringen Spielraum beim Einsatz von wiedergewonnener Gesteinskörnung zu. Ein direkter Wiedereinsatz der Gesteinskörnung ist nur bis zu einer Menge von 5 M.-% ohne weitere Aufbereitung erlaubt. In einem Forschungsvorhaben, das vom Fachgebiet Werkstoffe im Bauwesen der Technischen Universität Kaiserslautern in Kooperation mit der Forschungsgemeinschaft Transportbeton (FTB) durchgeführt wurde, konnten die wissenschaftlichen Grundlagen für eine Erhöhung der zulässigen Austauschquote geschaffen werden. Hierfür wurde zunächst eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der aktuellen Verfahrensweise mit Restbetonmengen durchgeführt. Anschließend erfolgte eine umfangreiche Charakterisierung wiedergewonnener Gesteinskörnung aus verschiedenen Transportbetonwerken. Mit den so ermittelten Materialeigenschaften wurden theoretische Berechnungen zur Erhöhung der zulässigen Austauschquote angestellt. Die dabei ermittelten Austauschquoten wurden in umfangreichen Labor- und Praxisversuchen validiert. Auf dieser Basis erfolgte nun eine Novellierung der Regeln zum Einsatz wiedergewonnener Gesteinskörnung, sodass in Zukunft bis zu 25 Vol.-% wiedergewonnene Gesteinskörnung ohne weitere Aufbereitung verwendet werden darf.